Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

 

Ab dem Jahr 2001 wurde dies weiter forciert und es wurden Zulassungen als Fachspezialist für Energieberatungen beantragt.

Mittlerweile verfügen 3 Mitarbeiter des Unternehmens über die erforderlichen Zulassungen.

Diese werde u.a. benötigt, um Beratungsförderungen zu erhalten, aber auch um Investitionszuschüsse für den Kunden beantragen zu dürfen.

  • Erstellung von Energieausweisen nach EnEV (Wohn- und Nichtwohn-Gebäude) mit deutschlandweiter Zulassung für Nichtwohn-Gebäude
  • Geförderte Energiespargutachten nach den BAFA-Richtlinien
  • Geförderte Baubegleitung nach der KfW-Richtlinie (Wohn- und Nichtwohn-Gebäude)
  • Zulassung für geförderte Energieberatungen im Mittelstand
  • Zulassung für geförderte Energieberatungen für Kommunen
  • Energiemanagement nach DIN 16001 (DIN 5003)
  • Energiemanagement nach DIN 50001 u.F.
  • Zulassung für geförderte messtechnisch gestützte Beratungen im Mittelstand (Thüringen)
  • Lüftungstechnische Nachweise nach DIN 1406
  • Nachweise zum sommerlichen Wärmeschutz
  • Detaillierte Nachweise zu Wärmebrücken
  • Konzepte, Machbarkeitsstudien, Energieeinspargutachten
  • PPHP-Projekte, Nachweise zur Errichtung und Sanierung im Passivhausstandard
  • Zulassung für die Beantragung von Fördergeldern aus den Regierungsprogrammen, z.B. Klimaimpulsprogramm der bay. Staatsregierung