Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Ab dem Jahr 2001 wurde dies weiter forciert und es wurden Zulassungen als Fachspezialist für Energieberatungen beantragt.
Mittlerweile verfügen 3 Mitarbeiter des Unternehmens über die erforderlichen Zulassungen.
Diese werde u.a. benötigt, um Beratungsförderungen zu erhalten, aber auch um Investitionszuschüsse für den Kunden beantragen zu dürfen.
- Erstellung von Energieausweisen nach EnEV (Wohn- und Nichtwohn-Gebäude) mit deutschlandweiter Zulassung für Nichtwohn-Gebäude
- Geförderte Energiespargutachten nach den BAFA-Richtlinien
- Geförderte Baubegleitung nach der KfW-Richtlinie (Wohn- und Nichtwohn-Gebäude)
- Zulassung für geförderte Energieberatungen im Mittelstand
- Zulassung für geförderte Energieberatungen für Kommunen
- Energiemanagement nach DIN 16001 (DIN 5003)
- Energiemanagement nach DIN 50001 u.F.
- Zulassung für geförderte messtechnisch gestützte Beratungen im Mittelstand (Thüringen)
- Lüftungstechnische Nachweise nach DIN 1406
- Nachweise zum sommerlichen Wärmeschutz
- Detaillierte Nachweise zu Wärmebrücken
- Konzepte, Machbarkeitsstudien, Energieeinspargutachten
- PPHP-Projekte, Nachweise zur Errichtung und Sanierung im Passivhausstandard
- Zulassung für die Beantragung von Fördergeldern aus den Regierungsprogrammen, z.B. Klimaimpulsprogramm der bay. Staatsregierung